Kunden AGB 

TEIL A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 01.07.2021 

1. Anbieter/Kunden

Anbieter der Entsorgungsdienstleistungen ist die Sperrmüll 24 Berlin GmbH, Gerichtstr. 23, Hof 3, Aufgang 2, 13347 Berlin (nachfolgend: Sperrmüll 24 Berlin GmbH).

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge der Sperrmüll 24 Berlin GmbH über Entsorgungsdienstleistungen, einschließlich der Buchung dieser Leistungen, der Vertragsanbahnung und des Zustandekommens des Vertrages. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert.

Soweit im Folgenden von „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ die Rede ist, gelten die gesetzlichen Definitionen der §§ 13,14BGB. Verbraucher ist ein Kunde, wenn der Vertrag als natürliche Person zum Zwecke abgeschlossen wird, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist der Kunde, wenn er den Vertrag als natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft schließt, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Leistungen von Sperrmüll 24

Sperrmüll 24 Berlin GmbH organisiert und führt Abholung und fachgerechte Entsorgungen von privatem/gewerblichen Sperrmüll durch und kann in diesem Zusammenhang bestimmte begleitende Leistungen erbringen. Derartige Leistungen sind z. B. An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges, Abholung und fachgerechte Entsorgung. Teilweise kann der Kunde solche Leistungen gegen entsprechendes Zusatzentgelt hinzubuchen.

2.1 Basisleistungen.

Folgende Leistungen für die Durchführung einer Entsorgung mit Sperrmüll 24 sind stets vom Vertragsumfang mit umfasst:

Planung und Organisation des von Auflösungen An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges·        Gestellung des Personals in angemessenem Umfang sowohl an Be- als auch Entladestelle

Be- und Entladung des Sperrmülls in das Transportfahrzeug durch die Personalmaterialien für das ordentliche Beladen (z.B. Gurte)Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge  

2.2 weitergehende Leistungen

Weitergehende Leistungen kann der Kunde, wenn und soweit von Sperrmüll 24 angeboten, gegen zusätzliches Entgelt hinzubuchen. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen:

Auf- und Abbau von Möbeln und KüchenEin- und Auspacken von Haushaltswaren Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem Aufstellen den erforderlichen Straßenschildern Gestellen von Möbelliften Gestellung von Verpackungsmaterialien Einlagerung von Möbeln/Haushaltswaren Abschluss von zusätzlichen Versicherungen erweitert  der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für Sperrmüll 24 unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden entsprechend des Preis- und Leistungsverzeichnisses  zusätzlich zu vergüten.

 

Sperrmüll 24 kann einen weiteren Frachtführer oder Subunternehmer mit der Durchführung der Sperrmüllabholung und Entsorgung beauftragen. Daneben hat Sperrmüll 24 Berlin das Recht, weitere Unternehmen zur Erbringung zusätzlich durch den Kunden gebuchter weiterer Leistungen hinzuzuziehen.

 

2.3

Sperrmüll 24 erbringt ihre Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes.

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Kunde kann Sperrmüll 24 Berlin GmbH über deren Website, per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch zunächst bestimmte Informationen über die durchzuführende

 Dienstleistung zukommen lassen. Online geschieht dies durch vollständiges Ausfüllen des auf der Homepage von Sperrmüll 24 bestehenden Bestellformulars unter Angabe aller dort geforderten Informationen.

3.1

Die Sperrmüll 24 Berlin GmbH bietet keine Festpreisangebote, ohne selbst eine Besichtigung vor Ort durchgeführt zu haben. Online erstellte Angebote sind lediglich

Schätzungen, welche bei einer Abweichung nicht verbindlich sind, jedoch ist das Entsorgungsunternehmen verpflichtet die Abweichung vor Ort selbst zu sehen. Das online erstellte Angebot verpflichtet das Entsorgungsunternehmen am Entsorgungstag den Kunden anzufahren.

Bei Aufwandsänderung vor Ort wird dem Kunden der Endbetrag für die Entsorgungskosten vorab der Beladung des Sperrmülls mitgeteilt, eine mündliche Preiseinigung vor Ort ist möglich. Bei einer Preisänderung am Abholtag steht dem Kunden ein Rücktritt der Entsorgung zu.

Sollte der Kunde mit dem angehobenen oder erniedrigten Preis nicht einverstanden sein, ist die Sperrmüll 24 Berlin GmbH nicht verpflichtet für den Kunden eine Dienstleistung durchzuführen. Auch nach Entsorgung steht dem Kunden ein Widerspruch zur Erstattung des Endbetrages nicht zu.

 

3.2

Sperrmüll 24 Berlin GmbH ist berechtigt, den Vertragspartner in Ergänzung zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis mit weiteren Leistungsentgelten zu

 belasten (Nachbelastung), wenn der Nachweis vorliegt, dass die Menge, der vereinbarten fixierten Abfallart oder das Volumen sich verändert hat. Als Nachweis reicht die Bewertung des von der Sperrmüll 24 Berlin GmbH

 Entsorgungsunternehmens Entsorgungs- und Leistungsnachweis. Entstandene Mehrkosten, wie oben beschrieben, werden dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung gestellt.

 3.3

Die Höhe der Nachberechnung wird individuell nach der Art und dem Umfang berechnet und orientiert sich grundsätzlich an dem ursprünglich vereinbarten Preis,

 sofern es sich um dieselbe Abfallart handelt. Sollte es sich um eine nicht von Sperrmüll 24 angebotene Abfallart handeln, so wird zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt auf die ortsübliche Vergütung für dieses Volumen/Abfallart aufgeschlagen, falls der Sperrmüll 24 für die andere Abfallart ein zumutbarer

 Entsorgungsweg zur Verfügung steht.

 1.3.

 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Sperrmüll 24 vor der Abholung einer Mengenänderung mündlich oder schriftlich, mindestens per E-Mail zu informieren,

 die das zuvor vereinbarte Maß übersteigt oder sich anders zusammensetzt als bei Vertragsabschluss angegeben.

 

4. Datenschutz

Sperrmüll 24 verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrags und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.

Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Sperrmüll 24 hingewiesen.

 

5.

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.

5.1

Bei Abholung des Sperrmülls ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass an der Dienstleistungsstelle kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.

 

5.2

Da der Vertrag ausschließlich mit Sperrmüll 24 zustande kommt, sind Weisungen und Mitteilungen des Kunden bezüglich der Durchführung der Dienstleistung grundsätzlich an Sperrmüll 24 und idealerweise in Textform zu richten.

Trinkgelder sind mit der Rechnung von Sperrmüll 24 nicht verrechenbar. Der vor Ort ausführende Entsorgungsmitarbeiter ist berechtigt und verpflichtet Bargeld, Kartenzahlungen (elektronisches Zahlungsmittel) entgegenzunehmen.

Sperrmüll 24 Berlin GmbH bietet die folgenden Zahlarten:

·  Vorkasse/Überweisung (nach Absprache)

·       Kreditkarte

·       Paypal

·       Zahlung per Sofortüberweisung

·       Zahlung auf Rechnung (ausschließlich gewerblich, nach Absprache)

 

Der Kunde erhält eine Rechnung in elektronischer Form an seine E-Mail-Adresse. Gegen Ansprüche von Sperrmüll 24 steht dem Kunden ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder von Sperrmüll 24 unbestritten sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.3

Verzugs bedingte Aufwendung sind vom Kunden zu tragen. Für jede berechtigte Mahnung verlangt Sperrmüll 24 Berlin GmbH 2,50 € inkl. MwSt.

6.1

Sperrmüll 24 räumt dem Kunden ein Stornierungsrecht wie folgt ein:

7.1.1. Storniert der Kunde den einen nach schriftlich unterbreitetem Angebot vereinbarten Termin, jedoch mindestens 15 Tage vor dem vereinbarten

 Entrümpelungstermin/Dienstleistungstermin, so hat Sperrmüll 24 einen Anspruch auf 20 % Der im schriftlichen Angebot vereinbarten Vergütung.


 7.2.2. Storniert der Kunde den einen nach schriftlich unterbreitetem Angebot vereinbarten Termin später als 15 Tage, jedoch mindestens 8 Tage vor dem vereinbarten Entrümpelungstermin/Dienstleistungstermin, so hat Sperrmüll 24 einen Anspruch auf 50 %Der im schriftlichen Angebot vereinbarten Vergütung.


 7.3.3. Storniert der Kunde den einen nach schriftlich unterbreitetem Angebot vereinbarten Termin später als 15 Tage vor dem vereinbarten Entrümpelungstermin/Dienstleistungstermin, so hat Sperrmüll 24 einen Anspruch auf 50 %

 Der im schriftlichen Angebot vereinbarten Vergütung. Storniert der Kunde den Vertrag später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so hat Sperrmüll 24 einen Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung.

 

 7.4.4 Stornierungen sind ausschließlich telefonisch und/oder per E-Mail vorzunehmen.

 

 8. Rücktrittsrecht für Sperrmüll 24 Berlin GmbH

 

Sperrmüll 24 hat das Recht, von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, falls Sperrmüll 24 keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann, ohne dass Sperrmüll 24 dies hat vorhersehen und/oder hat verhindern können und ohne, dass Sperrmüll 24 diese Umstände zu vertreten hat.

TEIL B. ALLGEMEINE HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

– Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB –

Sperrmüll 24 haftet als Frachtführer nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden.

 

9. Haftungsgrundsätze

Sperrmüll 24 haftet für den Schaden, der durch Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Entsorgungsdienstleistung mit einer Betriebshaftpflicht. Der Kunde ist dazu verpflichtet einen sichtbaren Schaden innerhalb von 24 Stunden der Sperrmüll 24 Berlin zu melden.

10. Schadensanzeige, §§ 438, 451 f HGB

(1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen sind Sperrmüll 24 gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht.

Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im Rahmen des § 438 HGB: Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein. Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.

(2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen Sperrmüll 24 gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.

(3) Werden Schäden nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden.

(4) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an die Sperrmüll 24

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